Thema
Die Große Koalition hat sich vorgenommen, die Rentenpolitik in mehreren Schritten an die verschiedenen Herausforderungen anzupassen: Erste Schritte für die Zeit bis 2025 wurden beschlossen, über die Grundrente wird aktuell gestritten, langfristige Perspektiven soll die Rentenkommission erarbeiten. Wie passen die verschiedenen Schritte zusammen? Wie kann das Dilemma von Äquivalenzprinzip und Armutsfestigkeit so aufgelöst werden, dass die Akzeptanz des Systems erhalten bleibt?
Rückblick
Wie geht es weiter in der Rentenpolitik? Diese Frage diskutierten kurz vor den anstehenden Beratungen in Berlin gut 40 Fachleute aus Ministerien, Wissenschaft, Verbänden, Rentenversicherung und der Betroffenenperspektive. Dabei ging es nicht nur um die im Koalitionsvertrag vereinbarte „Grundrente“, um die in Berlin seit Monaten heftig gestritten wird, sondern auch um die Frage, wie sich diese schon für die nahe Zukunft geplanten Veränderungen mit den langfristigen Reformperspektiven der Rentenversicherung vertragen, an denen zur Zeit die Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ im Auftrag der Bundesregierung arbeitet.
Eine Höherbewertung der Rentenbeiträge von Menschen mit niedrigeren Einkommen wurde dabei nicht grundsätzlich abgelehnt. Schließlich gab und gibt es hierfür schon Beispiele in der Rentenversicherung. Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass ein solche Höherbewertung gut begründet sein müsse, systematisch erfolgen und Verzerrungen vermeiden solle, die zu willkürlichen „Überholungen“ in der Rangfolge der Rentenhöhe führen. Genau dieses droht aber bei einigen der aktuell diskutierten Varianten der „Grundrente“.
Auf viel Zustimmung stieß auch die Forderung, die Grundsicherung im Alter nicht schlecht zu reden. Die Grundsicherung im Alter ist eine wichtige sozialpolitische Errungenschaft, die es vielen Menschen ermöglicht, ihre Bedarfe – wenn auch auf einem niedrigen Niveau, über dessen Höhe man durchaus diskutieren könne – zu decken. Reformbedarf wurde aber hinsichtlich der administrativen Prozesse angezeigt.
Deutlich wurde auch, dass es wichtig ist, in der rentenpolitischen Debatte zwischen Zielen der Armutsvermeidung und dem Ziel der Anerkennung von „Lebensleistung“ (wie immer man sie auch definieren möge) zu differenzieren und klar zu begründen, welche der vorgeschlagenen Maßnahmen welches Ziel verfolgen.