06.12.2018 - 07.12.2018
Der Koalitionsvertrag sieht für das SGB II Änderungen für Langzeitarbeitslose und Flüchtlinge vor. Kurz nach der Regierungsbildung ist das SGB II Gegenstand einer lautstarken Debatte geworden. Wie grundsätzlich sollen die Änderungen ausfallen? Wird der „soziale Arbeitsmarkt“ ein Instrument für die soziale Teilhabe schwer Vermittelbarer oder ist er der Beginn eines Paradigmenwechsels? Wie können die kleinen Verbesserungen jenseits der Grundsatzdebatten sauber auf den Weg gebracht werden?