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Ein Gesellschaftsvertrag für die Landwirtschaft?

Loccumer Landwirtschaftstagung 2021

05.02.2021 - 06.02.2021

Thema

Die gesellschaftliche Kontroverse um die Landwirtschaft spitzt sich zu: Einerseits wächst die Kritik an den negativen Auswirkungen der Produktion auf Umwelt, Klima, Tierwohl und Arbeitskräfte. Andererseits stehen viele (aber bei weitem nicht alle) Betriebe unter massivem ökonomischen Druck. Brauchen wir einen neuen „Gesellschaftsvertrag“ für die Landwirtschaft, der die negativen Umweltwirkungen auf ein gesellschaftlich akzeptables Maß reduziert und den landwirtschaftlichen Betrieben langfristige Planungssicherheit gibt?

 

Rückblick

Bei der Diskussion dieser Fragen mit rund 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurde deutlich, dass gar nicht unbedingt klar ist, was unter einem „Gesellschaftsvertrag für die Landwirtschaft“ zu verstehen ist. Es ist eher unwahrscheinlich, dass dabei der Gesellschaftsvertrag z.B. des § 109 HGB oder des § 705 BGB gemeint ist – wobei letzterer sogar gar keinen schlechten Ausgangspunkt für die weitere Debatte bieten könnte. Wahrscheinlicher aber ist eine Anlehnung an einige Staatstheoretiker des 17. und 18. Jahrhunderts wie Thomas Hobbes, John Locke, Jean-Jacques Rousseau oder Immanuel Kant, die den Begriff des Gesellschaftsvertrags geprägt haben.

In diesem Sinne wäre der „Gesellschaftsvertrag für die Landwirtschaft“ eine Metapher für einen intensivierten politischen Willensbildungsprozess, mit dem ein breiter gesellschaftlicher Konsens über die künftige Ausgestaltung der landwirtschaftlichen Produktion erreicht werden soll. Dieser ist ja auch Ziel der Zukunftskommission Landwirtschaft der Bundesregierung. Wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass Bäuerinnen und Bauern und andere in der Landwirtschaft Tätige, natürlich Teil der Gesellschaft sind und an dem Prozess zur Erzielung eines Konsenses mitwirken.

Ob dieser politische Willensbildungsprozess des „Gesellschaftsvertrages“ einfach nur eine intensivere Nutzung des bestehenden „Werkzeugkastens“ der politischen Debatte bedeutet (der ja ohnehin nicht klar begrenzt ist und ständig durch neue Diskursformate auch in den sozialen Medien erweitert wird) oder ob neue Formate wie „Bürgerräte“, die den Mitgliedern von Parlamenten und Regierungen ein besseres Bild der Ansichten der Bevölkerung widerspiegeln, hilfreich sein können, ist dabei offen.

Deutlich wurde, dass negative Auswirkungen landwirtschaftlicher Produktion auf die Umwelt i.w.S. reduziert werden sollten und dass es einen relativ breiten gesellschaftlichen Konsens gibt, landwirtschaftlichen Produzenten für die Veränderungen der Bewirtschaftungsformen finanzielle Mittel bereit zu stellen, sei es über den Markt, über Abgaben oder über Steuern – was ja auch schon jetzt der Fall ist. Hinsichtlich der Frage, wie diese Veränderungen der Bewirtschaftungsformen konkret aussehen sollten und in welcher Form und für welche Veränderungen Mittel mobilisiert werden sollten, wurden natürlich unterschiedliche Vorstellungen geäußert, die den im Folgenden bereitgestellten Präsentationen aber auch einem Tagungsband entnommen werden können, der im Sommer erscheinen soll.

 

 

Medien

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Programm

Freitag, 05.02.2021
14:30 Uhr
Begrüßung und Einleitung

Dr. Joachim Lange, Evangelische Akademie Loccum

14:40 Uhr
Warum wird so viel über einen Gesellschaftsvertrag für die Landwirtschaft gesprochen … und was ist das überhaupt?

-
Akzeptanzkrise? Ökologische Externalitäten landwirtschaftlicher Produktion und ihre Bearbeitung im Politischen System

Dr. Colette Vogeler, Institut für Vergleichende Regierungslehre und Politikfeldanalyse, Technische Universität Braunschweig

-
Diskussion

-
Landwirtschaftliche Betriebe unter ökonomischem Druck? Ein differenzierter Blick auf die ökonomische Situation landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland

Prof. Dr. Hiltrud Nieberg, Direktorin, Institut für Betriebswirtschaft, Thünen-Institut, Braunschweig, stv. Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz beim BMEL und Mitglied der Zukunftskommission Landwirtschaft der Bundesregierung
Dr. Heiko Hansen, Institut für Betriebswirtschaft, Thünen-Institut, Braunschweig
Bernhard Forstner, Institut für Betriebswirtschaft, Thünen-Institut, Braunschweig

-
Diskussion

-
Gesellschaftsvertrag? Was kann man darunter verstehen?

Prof. Dr. Peter Feindt, Direktor, Thaer-Institut für Agrar- und Gartenbauwissenschaften und Fachgebiet für Agrar- und Ernährungspolitik, Humboldt-Universität zu Berlin sowie Vorsitzender, Wissenschaftlicher Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen beim BMEL

-
Diskussion

16:30 Uhr
Pause

17:00 Uhr
Ein Gesellschaftsvertrag für die Landwirtschaft: Wozu soll er gut sein und wie könnte er aussehen?

-
Ein Gesellschaftsvertrag für die Landwirtschaft: Beitrag zu Akzeptanz und Planungssicherheit?

Ministerin Barbara Otte-Kinast, Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Hannover

-
Ökologische Intensivierung und Hybridlandwirtschaft: Strategien für eine weithin akzeptierte Landwirtschaft?

Prof. Dr. Friedhelm Taube, Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung, Abteilung Grünland und Futterbau/Ökologischer Landbau, Christian-Albrechts-Universität Kiel und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz

-
Gemeinsame Diskussion eingeleitet durch Beiträge von

Dr. Holger Hennies, Präsident, Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband, Hannover
Elisabeth Fresen, Bundesvorsitzende, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Verden und Mitglied der Zukunftskommission Landwirtschaft der Bundesregierung
Lavinia Roveran, Deutscher Naturschutzring, Berlin

19:00 Uhr
Pause

19:15 Uhr
Wo und wie könnte ein „Gesellschaftsvertrag für die Landwirtschaft“ gestaltet werden?

-
I. In den Institutionen der parlamentarischen Demokratie

-
Förderpolitische und ordnungsrechtliche Weichenstellungen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft

Uwe Feiler, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung, Berlin
Steffi Lemke, MdB, Parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Naturschutz der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, Berlin
Prof Dr. Wolfgang Köck, Leiter, Departments Umwelt- und Planungsrecht, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ, Leipzig, und Mitglied des Sachverständigenrats für Umweltfragen

-
Gemeinsame Diskussion

Samstag, 06.02.2021
14:00 Uhr
Wo und wie könnte ein „Gesellschaftsvertrag für die Landwirtschaft“ gestaltet werden?

-
II. Im Wirtschaftsprozess der Sozialen Marktwirtschaft

-
Inwertsetzungsoptionen von Ökosystemleistungen für eine nachhaltigere Landwirtschaft

Prof. Dr. Enno Bahrs, Leiter, Fachgebiet Landwirtschaftliche Betriebslehre Universität Hohenheim und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats für Biodiversität und Genetische Ressourcen beim BMEL

-
Gestaltungsoptionen für faire Wettbewerbsbedingungen für nachhaltige Produkte im Markt

Prof. Dr. Achim Spiller, Lehrstuhl Marketing für Lebensmittel und Agrarprodukte, Georg-August-Universität Göttingen, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz beim BMEL und Mitglied der Zukunftskommission Landwirtschaft der Bundesregierung

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Gemeinsame Diskussion eingeleitet durch Diskussionsbeiträge von

Prof. Dr. Sebastian Lakner, Professur für Agrarökonomie, Universität Rostock
Dr. Jochen Meyer, Landwirt, Neuenkirchen

15:30 Uhr
Pause

15:45 Uhr
Wo und wie könnte ein „Gesellschaftsvertrag für die Landwirtschaft“ gestaltet werden?

-
III. In der Kommunikation und Kooperation gesellschaftlicher Akteure

Prof. Dr. Sebastian Lakner, Professur für Agrarökonomie, Universität Rostock
Ute Grothey, stv. Vorsitzende des Vorstands, Deutscher Verband für Landschaftspflege und stv. Geschäftsführerin, Landschaftspflegeverband Göttingen
Marcus Polaschegg, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Nienburg
Dr. Colette Vogeler, Institut für Vergleichende Regierungslehre und Politikfeldanalyse, Technische Universität Braunschweig

-
Gemeinsame Diskussion

17:30 Uhr
Ende der Tagung