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Online-Abschlussdiskussion zur Tagung Arbeitsmarktpolitik für Langzeitarbeitslose:

Wie weiter in der neuen Legislaturperiode?

03.05.2022

Thema

Zur Tagung Arbeitsmarktpolitik für Langzeitarbeitslose vom 28. bis 29. April 2022 findet hier eine Online-Abschlussdiskussion statt, zu der sich Interessierte separat anmelden können. Tagungsteilnehmende, die sich für die Haupttagung angemeldet hatten, sind bereits automatisch für diese Abschlussdiskussion angemeldet.

 

Rückblick

Am 28./29. April und 3. Mai beschäftigten sich insgesamt gut 130 Expertinnen und Experten online und in Präsenz mit der Ausgestaltung der Arbeitsmarktpolitik für Langzeitarbeitslose in der neuen Legislaturperiode. Angesichts der Vielzahl der anstehenden Themen, wurde ein Schwerpunkt auf die Themen Weiterbildung und Qualifizierung, Unterstützung von Menschen mit Fluchterfahrung (gerade auch, aber nicht nur vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine), dem vereinfachten Zugang zum SGB II und dem § 16i SGB II gelegt.

Die geplante Abschaffung des Vermittlungsvorrangs wurde überwiegend begrüßt, z.T. mit der Einschränkung auf jene Fälle, in denen durch Weiterbildung und Qualifizierung eine nachhaltigere Integration wahrscheinlich ist. Ebenso wurde einhellig begrüßt, dass durch ein Weiterbildungsgeld mehr Anreize für Weiterbildung im SGB II gegeben werden sollen. Kontrovers wurde diskutiert, ob 150 € hierfür ausreichend sind. Die Weiterbildungsberatung wurde als sehr wichtig erachtet. Dass dabei Online-Plattformen zum Einsatz kommen sollen, wurde ambivalent beurteilt. Wichtig ist es, in diesem Falle Datenschutz zu gewährleisten, unübersichtliche Doppelstrukturen zu vermeiden und zu verhindern, dass KI, die auf den Erfahrungen (und damit auch Stereotypen) der Vergangenheit aufbauen, diese einfach fortschreiben, z.B. bzgl. der Gender-Rollen in der Berufswelt.

Betont wurde die Notwendigkeit berufsspezifischer Sprachförderung. Diese sollte in engem Zusammenhang zu den beruflichen oder qualifizierenden Kontexten stehen. Dies ist zwar deutlich teurer, aber auch wesentlich effektiver. Insgesamt sollten die Bemühungen bei der Vermittlung von Sprachkenntnissen verbessert werden.

Studien zeigen, dass Maßnahmen für Menschen mit Fluchterfahrung in der Vergangenheit überwiegend hilfreich waren. Allerdings wurden auch Verbesserungsempfehlungen ausgesprochen: Schnelle Maßnahmen sind hilfreicher! Verzögerungen, z.B. aufgrund von Mittelknappheit sollten vermieden werden. Geflüchtete Frauen und ihre besonderen Bedürfnisse sollten noch stärker beachtet werden. Stereotype bei der Förderung sollten abgebaut werden. Es ist wichtig, die Maßnahmen möglichst nah am Bedarf des Arbeitsmarktes auszurichten und engen Kontakt zu den Arbeitgebern aufzubauen. Auch in diesem Kontext wurde die Bedeutung von berufsspezifischer Sprachförderung betont.

Aus aktuellem Anlass wurde ausführlich die Situation von Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind, erörtert. Der schnelle Eintritt ins SGB II wurde überwiegend begrüßt, auch wenn auf Risiken im Bereich der Unterbringung verwiesen wurde. Um die Aufgaben gut bewältigen zu können, sind aber zusätzliche Ressourcen beim Eingliederungstitel und Verwaltungskostenbudget erforderlich.

Die Entfristung des § 16i SGB II wurde überwiegend begrüßt. Verbesserungsbedarf scheint beim Coaching und insb. der Weiterbildung zu bestehen. Frauen scheinen in der Maßnahme unterrepräsentiert zu sein. Auch die Förderhöhe wurde z.T. hinterfragt. Ohne zusätzliche finanzielle Mittel wird das Instrument auch bei einer Entfristung künftig für wenige Menschen zusätzlich genutzt werden können. Diskutiert wurde, ob eine stärkere Nutzung des Passiv-Aktiv-Transfers helfen kann.

Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Anerkennung der vorhandenen Wohnung und der Verzicht auf die Vermögensanrechnung in den ersten beiden Jahren des Leistungsbezugs wurde einerseits begrüßt, da ein (drohender) Wohnungswechsel die Integrationschancen beeinträchtigen kann. Andererseits wurde vor den Auswirkungen auf die Mietpreise und das Gerechtigkeitsempfinden insb. von Menschen mit niedrigen Erwerbseinkommen verwiesen. Eine stärker „auf Augenhöhe“ vereinbarte Teilhabevereinbarung wurde einerseits begrüßt. Andererseits wurde diskutiert, ob als ultima ratio nicht auch weiterhin ein ersetzender Verwaltungsakt möglich sein muss. Eng mit dieser Frage hängt das Thema Sanktionen zusammen, zu dem der Bundestag kurz nach der Veranstaltung ein Moratorium bis zum Jahresende beschlossen hat. Auch hier gilt, dass es etliche Stimmen gibt, die Sanktionen als ultima ratio durchaus befürworten, auch wenn das Thema wie auch schon in der Vergangenheit, kontrovers diskutiert wurde.

 

Medien

Downloads

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  • Präsentation Dr. Kerstin Bruckmeier
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  • Präsentation Petra Kaps
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  • Präsentation Prof. Dr. Jörg Roche und Hilke Lindner-Matthiesen
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  • Präsentation Dr. Fabian Beckmann
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  • Präsentation Dr. Annabelle Krause-Pilatus
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  • Präsentation PD Dr. Joachim Wolff
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Programm

Dienstag, 03.05.2022
18:00 Uhr
Arbeitsmarktpolitik für Langzeitarbeitslose: Wie weiter in der neuen Legislaturperiode?

Online-Diskussion eingeleitet durch ein Zwischenresümee von:

Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok, Gesellschaft für Sozialen Fortschritt, Berlin

und Eingangsstatements von:

Dr. Martin Rosemann, MdB, Sprecher für Arbeit und Soziales, SPD-Bundestagsfraktion, Berlin/Tübingen
Kai Whittaker, MdB, Berichterstatter Hartz IV und Zukunft der Arbeit, CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Berlin/Rastatt
Beate Müller-Gemmeke, MdB, Berichterstatterin für Arbeitnehmer:innenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik, Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Berlin/Reutlingen
Jens Teutrine, MdB, Vorsitzender der Jungen Gruppe der FDP-Bundestagsfraktion und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Berlin/Bielefeld
Dr. Klaus Bermig, Leiter, Unterabteilung Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin

Moderation: Dr. Joachim Lange, Evangelische Akademie Loccum